Rückerstattungen für Mauerbau

 

Hat Geld gekostet: Berliner Mauer

 

 

Greifswald/Berlin (SPA): Kaum hat die neue US-Regierung unter Donald Trump erste Maßnahmen formuliert, so jene, nach der sich Mexiko zu einem grundwertadäquaten Prozentsatz am Mauerbau zu beteiligen hat, schallen in Deutschland Forderungen von Trittbrettfahrern aus dem Underground. Diese beinhalten die vollständige Rückerstattung der für den Bau der Berliner Mauer entstandenen Kosten durch die Bundesrepublik.

Der Aufwand für das rund 160 Kilometer lange Bauwerk, das den Westteil Berlins in eine Insellage brachte und sich schützend gegen von dort anschleichende, bodennahe, imperialistische Einflüsse wallte, beträgt nach Schätzungen 400 Millionen Mark der DDR. Zwar wird entsprechend des damaligen Kurses eine Null weggekürzt und der Quotient anschließend zum EURO halbiert. Aber dann muss mit einer zu verhandelnden Zahl x multipliziert werden, da das Dachdeckerorakel Erich H. im Januar 1989 eine Haltbarkeit der linearen Architektur von 50 und gar 100 Jahren voraussagte. Und der hatte bekanntlich, außer in diesem Punkt, immer recht.

 

Die Kostenübernahmebegründung stützt sich in ihrer Argumentation („Bürgerkriegsvorbereitung“, „terroristische Verfolgungen“ sowie „eine systematische Abwerbung (…) und ein regelrechter Menschenhandel“) auf weite Passagen des am 13. August 1961 veröffentlichten Beschlusses des Ministerrates der DDR. Der „Abschluss eines deutschen Friedensvertrages“ (nach NATO-Austritt), die „Wiedergeburt Deutschlands als friedliebender, antiimperialistischer, neutraler Staat“ und die Befürchtung, „dass auf eine deutsche nationalstaatliche Politik verzichtet und Deutschland (…) in einen Satellitenstaat der USA verwandelt wird“, entsprechen dem in Netzwerken verbreiteten Zeitgeist und stehen ohnehin im Fokus entschiedener Gegner der Merkel-Administration.

 

 

Undurchlässig: Mauer vor dem Airbag

 

 

Das endgültige Forderungsschreiben wird, nachdem es die Dampfstuben der Staatssicherheit verlassen hat, auf postalischem Weg am 8. Februar im Berliner Finanzministerium erwartet. Dann werden auch alle Fragezeichen zum Absender des Erstattungsantrages beseitigt sein.

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